Die EU hat anstelle des „alten“ Fahrtenschreibers (Tachograph) ein digitales EG-Kontrollgerät eingeführt. Wer zukünftig Kraftfahrzeuge ab 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sind, führen will, muss im Besitz einer Fahrerkarte sein.
Betroffen sind folgende Klassen: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers.
Was müssen Sie tun um eine Fahrerkarte zu erhalten?
Kommen Sie während der
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in Zimmer 3 und legen folgendes vor:
- Personalausweis
- ein biometrietaugliches Passbild (45 x 35 mm)
- Ihren nationalen Führerschein (Wichtig: EU-Kartenführerschein muss vorhanden sein)
Haben Sie Ihre Fahrerkarte dann beantragt erfolgt die Zustellung innerhalb einer Woche an die beantragende Stelle (Gemeinde Gersheim) und kann anschließend vom Antragsteller abgeholt werden.
Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre.
Gebühr für Fahrerkarte: 40,00 €
Bei Fragen steht Ihnen die Führerscheinstelle unter den Telefonnummern
(0 68 43) 8 01-31 (Manfred Anna) oder
(0 68 43) 8 01-34 (Marcus Freyler) gerne zur Verfügung.
Sie erreichen Sie auch per E-Mail unter
manna@gersheim.de oder mfreyler@gersheim.de