Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

In den Ortsteilen der Gemeinde finden im Jahresverlauf eine Vielzahl von Festen und Veranstaltungen statt, bei denen auch alkoholische Getränke angeboten werden. Diese Veranstaltungen sind an eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz gebunden (sog. "Schankerlaubnis").

Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Bedingungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden ("Gestattung").

Nachfolgender Vordruck, der direkt am Bildschirm ausgefüllt werden kann, soll Ihnen die Beantragung einer Gestattung erleichtern: 

Antrag Gestattung.pdf Antrag Gestattung.pdf (181.87 KB) 

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und senden Sie ihn möglichst 10 - 14 Tage vor der Veranstaltung unterschrieben per Post oder Telefax an die angegebene Anschrift.

Die Verwaltungsgebühr beträgt
30,00 Euro für den ersten Tag
und jew. 15,00 Euro für jeden weiteren Tag.