Infos zum Kinderreisepass

thumb_kinderreisepass.jpgAllgemeines
Bei Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 16 Jahren die Vorlage eines maschinenlesbaren Kinderreisepasses erforderlich.

Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Lichtbild ausgestellt.

Der Kinderreisepasses ist in der Regel gültig bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.

Für Kinder über 10 Jahren ist er bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gültig.


Antragstellung
Beim Passamt der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19 A, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 10, 66453 Gersheim.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind
Susanne Baldauf, Telefon (0 68 43) 8 01-33 oder
Christel Schang, Telefon (0 68 43) 8 01-32.

Sie erreichen uns auch per E-Mail unter sbaldauf@gersheim.de oder cschang@gersheim.de.

Zum Antragsverfahren ...

Der Kinderreisepass ist persönlich zu beantragen. Der Antrag ist von beiden Elternteilen zu stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Der Antrag kann durch lediglich ein Elternteil gestellt werden, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt oder wenn dem antragstellenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zusteht und dies bei der Antragstellung nachgewiesen wird (Sorgerechtsbeschluss).

Die Ausweisbewerber müssen mit Hauptwohnsitz in Gersheim gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen:
=> Was benötige ich zur Beantragung eines Kinderreisepasses?

· Den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)

· Ein aktuelles Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel

· Geburtsurkunde

· Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten

· Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten


Bearbeitungsdauer
Der Kinderausweis wird innerhalb von 2-3 Tagen nach Antragstellung ausgefertigt und ausgehändigt.

Gültigkeitsdauer
Der Kinderreisepass ist zunächst bis zum 10. Lebensjahr gültig und wird dann auf erneuten Antrag bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert.

Gebühr
13,00 €.

Verlust des Kinderreisepasses
Bei Verlust des Kinderreisepasses wird eine Verlustanzeige entgegengenommen und anschließend ein neuer Kinderreisepass ausgestellt.

Sonstiges
Bei Ausstellung eines neuen neuen maschinenlesbaren Kinderreisepasses oder bei erstmaliger Ausstellung eines Personalausweises wird der alte Kinderausweis/Kinderreisepass eingezogen oder auf Wunsch nach Entwertung wieder ausgehändigt.