Sie sind hier:Startseite arrow Rathaus arrow Formular Service arrow Arbeitslosengeld 2 (ALG II) statt Sozialhilfe
Sitemap Impressum Kontakt Suche

Zufallsbild

Kurz Notiert

Sie haben einen Weblink der uns noch fehlt ? Dann teilen Sie uns diesen bitte HIER mit !

Arbeitslosengeld 2 (ALG II) statt Sozialhilfe

Vordrucke der Arbeitsagentur zu Alg 2 finden Sie unter dem Link:
http://www.arbeitsagentur.de/...


ba_loginlogo_weiss.gif



Wie vielfach in den Medien berichtet, änderte sich zum 1. Januar 2005 in der Arbeitslosen- und Sozialhilfelandschaft einiges. Gab es bisher im Rahmen der Sozialhilfe die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ bei der Gemeinde und die „Arbeitslosenhilfe“ bei der Bundesagentur für Arbeit - BA - (ehem. „Arbeitsamt“), so gibt es mit In-Kraft-Treten der „Hartz-IV-Gesetze“ ab Januar 2005 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, das „Arbeitslosengeld II“ („ALG-II“), das die bisher getrennten Leistungen für Erwerbsfähige ersetzt. Nicht Erwerbsfähige erhalten künftig Sozialhilfe nach dem SGB XII, statt dem bisherigen Bundessozialhilfegesetz.
Mit diesen neuen Leistungen wurden auch gänzlich neue Behördenstrukturen geschaffen. Eine „Arbeitsgemeinschaft“ zwischen dem Saarpfalz-Kreis und der zuständigen Agentur für Arbeit übernahm ab Januar 2005 die Auszahlung des ALG II. Diese Arbeitsgemeinschaft betreibt an den Standorten Blieskastel, St. Ingbert und Homburg dezentrale Anlaufstellen, die „ARGEs“. Die erwerbsfähigen Personen, die bisher Sozialhilfe durch das Sozialamt Gersheim bezogen haben, werden also nicht mehr im Rathaus Gersheim, sondern zentral beim Job-Center Blieskastel betreut. Ein bisheriger Mitarbeiter des Sozialamtes Gersheim ist in das Job-Center Blieskastel gewechselt und bringt somit Personen- und Ortskenntnis in die neue Dienststelle ein. Die Arbeitsgemeinschaft Blieskastel befindet sich in der Florianstraße 5 (bei der Bundesagentur für Arbeit in Blieskastel) und ist telefonisch erreichbar unter 0 68 42 - 92 29 - 0.

Die neuen Antragsvordrucke zum Arbeitslosengeld 2 finden Sie unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=246&docId=63646&rqc=6&ls=false&ut=0

Personen, die nicht erwerbsfähig sind
und deshalb künftig Sozialhilfeleistungen nach dem SBG XII erhalten, werden ebenfalls nicht mehr durch das Sozialamt Gersheim betreut. Für sie ist das Amt für soziale Sicherung beim Landratsamt in Homburg, Am Forum 1 (Tel. 0 68 41 - 104 - 0) Anlaufstelle, das bisher bereits für Grundsicherungsleistungen zentral zuständig war.