Sie sind hier:Startseite arrow Rathaus arrow Passamt arrow Infos zum Reisepass
Sitemap Impressum Kontakt Suche

Zufallsbild

Kurz Notiert

Das Ökologische Schullandheim Gersheim finden Sie unter www.spohnshaus.de.

Infos zum Reisepass

reisepass.jpgReisepass/vorläufiger Reisepass

Allgemeines
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Reisepässe sind daher grundsätzlich für alle Länder erforderlich; für zahlreiche Länder genügt jedoch ein gültiger Personalausweis. Manche Länder fordern auch einen Reisepass, der noch eine gewisse Gültigkeitsdauer (z.B. bis 3 Monate nach Abschluss der Reise) haben muss. Das Passamt informiert Sie gerne über die Länder mit Reisepass-Pflicht (bzw. Visa-Pflicht).

Zum Antragsverfahren ...

Antragstellung:

Beim Passamt der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19 a, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 10, 66453 Gersheim. Ihre Ansprechpartnerinnen sind
Susanne Baldauf, Telefon (0 68 43) 8 01-33 oder
Christel Schang, Telefon (0 68 43) 8 01-32.

Sie erreichen uns auch per E-Mail unter sbaldauf@gersheim.de oder cschang@gersheim.de.


Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zur Überprüfung der Identität sowie der Unterschriftsleistung zwingend notwendig.

Die Antragsteller müssen in Gersheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen

  • bisheriges Ausweisdokument
    (alter Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis)

Bearbeitungsdauer
circa 4-6 Wochen (Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt)

Gültigkeitsdauer
10 Jahre. Bei Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, 5 Jahre.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Reisepass ausgestellt (eine Verlängerung ist nicht möglich).

Ausnahme
vorläufiger Reisepass.
In dringenden Fällen kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer ist auf 1 Jahr beschränkt.
Es wird 1 aktuelles Lichtbild benötigt.

Gebühren (bis 31.10.2005; danach siehe "ePass")
26,00 € für Personen, die das 26. Lebensjahr vollendet haben
13,00 € für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
13,00 € für vorläufigen Reisepass


Verlust des Reisepasses
Der/Die Ausweishaber/in ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust des Reisepasses bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Es wird eine Verlustanzeige entgegengenommen und anschließend ein neuer Reisepass beantragt (Verfahren wie oben beschrieben).

Sonstiges
Bei Aushändigung eines neuen Reisepasses wird der alte Reisepass eingezogen oder auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt. Der Reisepass kann auch von einer bevollmächtigten Person, die sich ausweisen kann, abgeholt werden.