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Kurz Notiert

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Fundbüro

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat die Gemeinde die Aufgabe, gefundene Sachen zu registrieren und zu verwalten, sowie Mitteilungen zu verloren gegangenen Gegenständen entgegen zu nehmen.

Bitte lesen Sie hierzu nachfolgende Informationen:

Information für den Verlierer Information für den Verlierer (50.89 KB)

Information für den Finder Information für den Finder (48.39 KB)

Mit unseren Vordrucken "Fundanzeige" und "Verlustanzeige" (pdf-Format; kann online ausgefüllt werden) können Sie selbst dem Fundamt der Gemeinde Gersheim einen Fundgegenstand anzeigen bzw. einen Verlust mitteilen:

Fundanzeige Fundanzeige (102.97 KB)

pdf Verlustanzeige 151.70 Kb

Aufstellungen über Fundsachen und verlorene Gegenstände finden Sie nachfolgend.

Bitte wählen Sie: