Kurz Notiert
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Fundbüro
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat die Gemeinde die Aufgabe, gefundene Sachen zu registrieren und zu verwalten, sowie Mitteilungen zu verloren gegangenen Gegenständen entgegen zu nehmen.
Bitte lesen Sie hierzu nachfolgende Informationen:
Information für den Verlierer (50.89 KB)
Information für den Finder (48.39 KB)
Mit unseren Vordrucken "Fundanzeige" und "Verlustanzeige" (pdf-Format; kann online ausgefüllt werden) können Sie selbst dem Fundamt der Gemeinde Gersheim einen Fundgegenstand anzeigen bzw. einen Verlust mitteilen:
Aufstellungen über Fundsachen und verlorene Gegenstände finden Sie nachfolgend.
Bitte wählen Sie:



