Kurz Notiert
Personalausweise und Reisepässe können abgeholt werden
Es wird gebeten, den abgelaufenen bzw. vorläufigen Personalausweis / Reisepass zur Vorlage mitzubringen.
Aus gegebenem Anlass bitten wir die BürgerInnen, rechtzeitig vor Antritt einer Reise ihren Personalausweis bzw. Reisepass auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen. Die Ausweisdokumente müssen bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden. Es dauert bis zu 4 Wochen, bis sie geliefert werden.
Außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende können keine Ausweise bzw. Reisepässe mehr ausgestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Frau Baldauf, Tel. (0 68 43) 8 01 33 oder Frau Schang, Tel. (0 68 43) 8 01 32.
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter sbaldauf@gersheim.de oder cschang@gersheim.de.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren für:
Personalausweise / Reisepässe / Kinderausweise.
Wir weisen auch auf folgendes Thema hin:
Urlaub gebucht ... Pass abgelaufen !!!
Infos zum Personalausweis
Personalausweis/vorläufiger Personalausweis Allgemeines
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Zum Antragsverfahren ...
Infos zum Reisepass
Reisepass/vorläufiger Reisepass Allgemeines
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Reisepässe sind daher grundsätzlich für alle Länder erforderlich; für zahlreiche Länder genügt jedoch ein gültiger Personalausweis. Manche Länder fordern auch einen Reisepass, der noch eine gewisse Gültigkeitsdauer (z.B. bis 3 Monate nach Abschluss der Reise) haben muss. Das Passamt informiert Sie gerne über die Länder mit Reisepass-Pflicht (bzw. Visa-Pflicht).
Zum Antragsverfahren ...
Infos zum Kinderreisepass
Allgemeines
Bei Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 16 Jahren die Vorlage eines maschinenlesbaren Kinderreisepasses erforderlich.
Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Lichtbild ausgestellt.
Der Kinderreisepasses ist in der Regel gültig bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.
Für Kinder über 10 Jahren ist er bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gültig.
Antragstellung
Beim Passamt der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19 A, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 10, 66453 Gersheim.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind
Susanne Baldauf, Telefon (0 68 43) 8 01-33 oder
Christel Schang, Telefon (0 68 43) 8 01-32.
Sie erreichen uns auch per E-Mail unter sbaldauf@gersheim.de oder cschang@gersheim.de.
Zum Antragsverfahren ...
Urlaub gebucht ... Pass abgelaufen !
und in ferne, sonnige Gefilde zu entfliehen.
Reisebüros locken mit bunten Katalogen und preisen exotische Ziele mit Frühbucher-Rabatten an.
Manch einer hat diese Gelegenheit schon genutzt und hat seinen Urlaub bereits "in der Tasche"....
...das böse Erwachen kommt allerdings dann oft,
wenn wir auf gepackten Koffern sitzen und erschrocken feststellen müssen
USA führen Visa-Pflicht für vorläufige Pässe ein
Wie das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt informieren, müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, seit 01. Mai 2006 bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Wer seit Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, sollte einen regulären (roten) Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 5 Jahren bei unter 26-jährigen Personen) beantragen.
e-Pass - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass eingeführt. Mit dem elektronischen Pass, kurz „ePass“ genannt, wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht.
Die Ausgabe der neuen biometriegestützten Reisepässe hat seit dem 1. November 2005 begonnen. Die bisherigen europäischen Reisepässe werden seit diesem Datum im vorderen Deckel um einen Chip ergänzt, in dem die Daten des Passes einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbilds elektronisch gespeichert werden. Pässe, die voraussichtlich ab Frühjahr 2007 ausgestellt werden, enthalten zusätzlich zwei Fingerabdrücke (des linken und rechten Zeigefingers). Ansonsten bleiben die Pässe unverändert. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.
Diesbezüglich werden auch neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt.
Damit die Lichtbilder biometrietauglich sind, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:




