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Kurz Notiert

Das Ökologische Schullandheim Gersheim finden Sie unter www.spohnshaus.de.

EU-Kartenführerscheine können abgeholt werden

Wer bis zum 16. Juli 2010 den Umtausch seines alten grauen oder rosafarbenen Führerscheines beantragt hat, kann seinen neuen EU-Kartenführerschein während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Zimmer 3, abholen.

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Was müssen Sie tun, um den neuen Führerschein zu erhalten?
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Begleitendes Fahren ab 17 Jahre (BF 17)

Das Modell „Begleitendes Fahren mit 17" wurde zum 01.01.2006 ins Leben gerufen. Diese Form wurde zur Erprobung neuer Maßnahmeansätze zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger in die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgenommen.
BF17



Dadurch können Jugendliche bereits mit 17 Jahren einen Führerschein für die Klassen B und/oder BE erhalten und in Begleitung einer vorher bestimmten Person am Straßenverkehr als Fahrer teilnehmen.





Hier erhalten sie weitere Infos zum Modell BF 17 und Hinweise zur Beantragung.

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Internationaler Führerschein

intfsch.jpgAllgemeines

Sie besitzen eine gültige deutsche oder EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und möchten in einem Nicht-EU-Land oder Nicht-EWR-Land ein Kraftfahrzeug führen. Für viele dieser Länder benötigen Sie zusätzlich zum nationalen Führerschein einen

internationalen Führerschein
.

Dieser ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig, da er lediglich eine Übersetzung des nationalen Führerscheines darstellt, die an eine bestimmte Form gebunden ist.

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Fahrerkarte

Die EU hat anstelle des „alten“ Fahrtenschreibers (Tachograph) ein digitales EG-Kontrollgerät eingeführt. Wer zukünftig Kraftfahrzeuge ab 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sind, führen will, muss im Besitz einer Fahrerkarte sein.
Betroffen sind folgende Klassen: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE


Fahrerkarte











Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers.

Was müssen Sie tun um eine Fahrerkarte zu erhalten?

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Führerschein für Zugmaschinen

In Deutschland trat zum 01. Januar 1999 - das neue, auf der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie beruhende Fahrerlaubnisrecht in Kraft.
Seitdem hat man erstmalig etwas von der  "Fahrerlaubnisklasse T" gehört.
 
Klasse T
Die neue Fahrerlaubnisklasse T deckt die speziellen Bedürfnisse der Land- und Forstwirtschaft ab, wo im Zusammenhang mit Rationalisierung und Modernisierung in zunehmendem Maße leistungsstärkere Zugmaschinen erforderlich sind.
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