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Bürgerdienste Saar landesweiter Formularserver bietet Verwaltungsleistungen online


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Seit dem 17.05.2004 ist das neue gemeinsames Dienstleistungsportal der saarländischen Kommunen online. Die Website Bürgerdienste-Saar, http://www.buergerdienste-saar.de/, bietet Bürgerdienste online an.

Über vier Einstiegsmöglichkeiten kann der Bürger Verwaltungsleistungen auswählen und so seinen Ansprechpartner in der für ihn zuständigen Behörde finden und sich die erforderlichen Vordrucke herunterladen.
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Unser eigener Formular-Service

Unser eigener Formularservice, der später das oben beschriebene Angebot der Bürgerdienste Saar ergänzen soll, befindet sich ebenfalls im Aufbau. Wir werden diesen Bereich Zug um Zug für Sie ausbauen. Hierbei werden wir sowohl eigene Vordrucke anbieten, als auch auf  wichtige Vordruckangebote anderer Behörden verlinken.

Die Formulare sind in der Regel im PDF-Format zum Herunterladen eingestellt; zum Lesen und Ausdrucken benötigen Sie ein PDF-Leseprogramm, wie z.B. den Adobe Acrobat Reader, den Sie im Internet kostenfrei herunter laden können.

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Hinweis:
Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeinde Gersheim zur Zeit noch keine verschlusselten und / oder signierten Mails entschlüsseln und auf Echtheit und Unverfälschtheit prüfen. Da eine rechtsverbindliche Unterschrift des Verantwortlichen erforderlich ist, ist deshalb eine „Online-Beantragung“ zur Zeit noch nicht möglich. Bitte senden Sie uns Vordrucke ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Telefax (0 68 43 - 8 01 38) zu.

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

In den Ortsteilen der Gemeinde finden im Jahresverlauf eine Vielzahl von Festen und Veranstaltungen statt, bei denen auch alkoholische Getränke angeboten werden. Diese Veranstaltungen sind an eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz gebunden (sog. "Schankerlaubnis").

Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Bedingungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden ("Gestattung").

Nachfolgender Vordruck, der direkt am Bildschirm ausgefüllt werden kann, soll Ihnen die Beantragung einer Gestattung erleichtern: 

Antrag Gestattung.pdf Antrag Gestattung.pdf (181.87 KB) 

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und senden Sie ihn möglichst 10 - 14 Tage vor der Veranstaltung unterschrieben per Post oder Telefax an die angegebene Anschrift.

Die Verwaltungsgebühr beträgt
30,00 Euro für den ersten Tag
und jew. 15,00 Euro für jeden weiteren Tag.

Arbeitslosengeld 2 (ALG II) statt Sozialhilfe

Vordrucke der Arbeitsagentur zu Alg 2 finden Sie unter dem Link:
http://www.arbeitsagentur.de/...


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Wie vielfach in den Medien berichtet, änderte sich zum 1. Januar 2005 in der Arbeitslosen- und Sozialhilfelandschaft einiges. Gab es bisher im Rahmen der Sozialhilfe die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ bei der Gemeinde und die „Arbeitslosenhilfe“ bei der Bundesagentur für Arbeit - BA - (ehem. „Arbeitsamt“), so gibt es mit In-Kraft-Treten der „Hartz-IV-Gesetze“ ab Januar 2005 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, das „Arbeitslosengeld II“ („ALG-II“), das die bisher getrennten Leistungen für Erwerbsfähige ersetzt. Nicht Erwerbsfähige erhalten künftig Sozialhilfe nach dem SGB XII, statt dem bisherigen Bundessozialhilfegesetz.
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Kinderzuschlag als Ergänzung zum Kindergeld

Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken.
Näheres hierzu finden Sie auf der Infoseite der Arbeitsagentur HIER.