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Kurz Notiert

Pegelstand der Blies
Die Wochenübersicht des Pegelstandes finden Sie HIER

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file icon Mitteilung über das Kurzschließen der Hausklärgrubehot!
Derzeit werden die Ortsteile der Gemeinde Gersheim nach und nach an die neu gebauten Kläranlagen angeschlossen. Die Arbeiten zum Kurzschließen der Hausklärgruben sind innerhalb einer Frist von 9 Monaten, nachdem die Gemeinde die jeweilige Anschlussmöglichkeit öffentlich bekannt gemacht hat, durchzuführen.
Das Kurzschließen der Hauskläranlage ist danach unverzüglich mittels dem hier verfügbaren Vordruck der Gemeinde Gersheim schriftlich mitzuteilen.
file icon Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ("Schankerlaubnis")hot!
In den Ortsteilen der Gemeinde finden im Jahresverlauf eine Vielzahl von Festen und Veranstaltungen statt, bei denen auch alkoholische Getränke angeboten werden. Diese Veranstaltungen sind an eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz gebunden (sog. "Schankerlaubnis" oder "Ausschankgenehmigung").

Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Bedingungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden ("Gestattung").

Nachfolgender Vordruck, der direkt am Bildschirm ausgefüllt werden kann, soll Ihnen die Beantragung einer Gestattung erleichtern:
Antrag Gestattung.pdf Antrag Gestattung.pdf (181.87 KB)

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und senden Sie ihn möglichst 10 - 14 Tage vor der Veranstaltung unterschrieben per Post oder Telefax an die angegebene Anschrift.

Die Verwaltungsgebühr beträgt
30,00 Euro für den ersten Tag und jew.
15,00 Euro für jeden weiteren Tag.