In der Friedhofssatzung werden die für die gemeindlichen Friedhöfe geltenden Bestattungsvorschriften, die Gestaltungsvorschriften, Vorschriften für die Herrichtung und Pflege der Grabstätten, Regelungen betreffend die Grabmäler usw. festgeschrieben.
(aktueller Stand: 07.11.2006)
In der Abwassergebührensatzung werden die von den Kanalbenutzern zu
zahlenden Benutzungsgebühren (Kanalgebühren) festgesetzt. Die in der
Abwassergebührensatzung festgesetzte Gebühr ist pro m2 Frischwasserbezug zu zahlen.
In der Ehrengabensatzung sind die Voraussetzungen für die Verleihung von Ehrenbürgerrechte und der Bürgermedaille sowie die Auszeichnung durch Ehrengeschenke und Ehrengaben an Vereine und verdiente Mitbürger geregelt.
Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die Verteilung der ungedeckten Kosten auf die von der Erschließungsanlage (Straße, Weg, Platz) erschlossenen Grundstücke.
In der Friedhofsgebührensatzung werden die für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe zu zahlenden Friedhofsgebühren wie Grabstellengebühren, Grabanfertigungsgebühren, Sondergebühren usw. festgesetzt.
In der Gemeindebezirkssatzung ist geregelt in welche und wie viele
Gemeindebezirke die Gemeinde Gersheim im Zuge der Gebiets- und
Verwaltungsreform 1974 eingeteilt wurde.
In der Haushaltssatzung werden u.a. die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer festgesetzt. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist die Grundsteuer A und für die übrigen Grundstücke die Grundsteuer B maßgebend. Die Gewerbesteuer besteuert den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeertrag.
Die Gebührenhöhe wird nach der entsorgten und in Kubikmetern gemessenen
Menge berechnet. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr pro
Entleerung und einer Gebühr pro angefangenen Kubikmeter entleerten
Schlammes oder Abwassers.
Die Gemeinde Gersheim erhebt für das Halten von Hunden innerhalb des Gemeindegebietes eine Hundesteuer nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Gersheim (Hundesteuersatzung), die der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim am 25. September 2001 beschlossen hat. Die Hundesteuersatzung ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Sie wurde durch eine 1. Änderungssatzung vom 16.04.2002, die am 01.05.2002 in Kraft trat, geändert.
Wer eine Straße bzw. einen Teil davon über
den Gemeingebrauch (befahren, begehen) hinaus benutzen will, bedarf
hierfür der Erlaubnis durch die Gemeinde Gersheim
(Sondernutzungserlaubnis). Für die Sondernutzung wird i.d.R. eine
Gebühr fällig.
Grundstücke die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
sind, sondern die häuslichen Abwässer z.B. in ein Gewässer III. Ordnung
einleiten, haben anstelle der Kanalbenutzungsgebühr eine sog.
Kleineinleiterabgabe zu entrichten. Die Kleineinleiterabgabensatzung
regelt die Höhe der zu zahlenden Abgabe.
In der Straßenausbaubeitragssatzung wird geregelt, wie die ungedeckten Kosten für die Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung usw. von Straßen, Wegen und Plätzen auf die angrenzenden Grundstücke zu verteilen sind.
Die Gemeinde Gersheim hat mit der Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung sowie der Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Gersheim (Straßenreinigungssatzung) festgelegt, dass alle in der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentliche Straßen und Gehwege zu reinigen sind. Diese Verpflichtung wurde auf "Reinigungspflichtige" übertragen. Die Satzung wurde am 06.11.2001 durch den Gemeinderat der Gemeinde Gersheim beschlossen und trat nach ihrer Veröffentlichung am 17.11.2001 in Kraft.
In der Verwaltungsgebührensatzung sind die Auslagen geregelt, welche die Gemeinde für Auskünfte, Beglaubigungen, Vervielfältigungen etc. den Bürgern in Rechnung stellt.